Das Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz
Trotz der Bemühungen von Bund und Ländern um eine einheitliche Regelung der Studienplatzvergabe, scheitern diese Absichten bislang noch an der sogenannten Bildungshoheit der Länder und an technischen Problemen in der Umsetzung. So können die einzelnen Bewerbungsverfahren nach wie vor von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich ausfallen.

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Eine Ausnahme bilden die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Pharmazie, Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin, welche zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) vergeben werden. Bis Mai 2010 wurde diese Aufgabe noch von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) wahrgenommen. Mit der Umwandlung in eine Stiftung ging die ZVS jedoch vollständig in der SfH auf.
Bewerbung um einen Studienplatz
Grundsätzlich lassen sich die Bewerbungsverfahren nach zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studienfächern unterscheiden. Bei einem zulassungsfreien Studiengang nimmt die jeweilige Hochschule in der Regel jeden Bewerber, der über die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügt, zum jeweiligen Studium auf. Allerdings kann es auch hier vorkommen, dass einschlägige Praktika, der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen oder -gerade im künstlerischen Bereich- ein spezielles Auswahlverfahren gefordert werden. Auch bei einer Fernuni können diese Voraussetzungen bestehen.
Bewerbungsverfahren in einem zulassungsbeschränkten Studienfach
Etwas schwieriger wird das Ganze bei der Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Studium. Zum einen gibt es die oben bereits erwähnten bundeseinheitlich geregelten Fächer, bei denen das Verfahren zentral über die SfH abläuft. Daneben kann jedoch jede Hochschule individuell die Zulassung zu den Studienfächern beschränken. Bei der sogenannten örtlichen Zulassungsbeschränkung wird durch die Hochschule ein bestimmtes Platzangebot (Numerus clausus) festgelegt. Je nach Abschlussnote, Wartezeit und einer Reihe von weiteren Kriterien, welche die Hochschulen individuell festsetzen können, werden die vorhandenen Plätze dann vergeben. Noch etwas komplizierter sind die Auswahlregeln bei der Vergabe über die SfH. Hier gilt die 20:20:60 Regel. Dabei werden 20% der Studienplätze über die Abschlussnote und weitere 20% über die Wartezeit vergeben. 60% werden über spezielle Auswahlverfahren an den einzelnen Hochschulen vergeben. Hier entscheiden beim Bewerbungsverfahren neben der Abiturnote auch andere Kriterien, wie Auswahlverfahren, vorhandene berufliche Kenntnisse oder soziales und bürgerschaftliches Engagement über die Zulassung zum gewünschten Studienfach.